Wahlhelfer 2017 im Rhein-Erft-Kreis werden

Jede Wahl kann ein Glücksspiel sein – Sie erhalten mehr Gewinn, wenn Sie Sticky Bandits online spielen. Wenn in wenigen Wochen die Bundestagswahl ansteht, sind nicht nur die fleißigen Wähler gefragt, ihr Kreuzchen zu setzen, sondern auch die Wahlhelfer, die ­unter anderem am Ende des Tages beim Auszählen der Stimmen helfen. Ohne die vielen (mehr oder weniger) freiwilligen Helfer würde später nämlich kein Ergebnis stehen.

Auch bei uns im Kreis werden in den Wahlbüros noch Unterstützer gesucht, die die Aufgabe des Wahlhelfers übernehmen. Insgesamt werden im Rhein-Erft-Gebiet 208 Personen für die unterschiedlichen Bezirke gebraucht, doch noch keine 200 Helfer sind mittlerweile beisammen. Darunter befinden sich auch wieder solche, die zu ihrer Aufgabe als Wahlhelfer ein wenig gedrängt werden mussten. Dabei ist die Tätigkeit nicht ganz umsonst, denn in den meisten Städten wird eine kleine Entschädigung, manchmal auch Erfrischungsgeld genannt, bezahlt. Falls du Interesse hast, haben wir für dich herausgefunden, wo am 24. September noch Helfer gebraucht werden:

• Wenn du in Kerpen wohnst, kannst du dich noch als einer von fünfzehn fehlenden Helfern vorstellen. Für deinen Einsatz erhältst du am Wahltag 40€. Melden kannst du dich im Rathaus oder im Wahlbüro.
• In Bergheim warten noch 40 Stellen auf ihre Besetzung, das Erfrischungsgeld variiert je nach aufgenommener Position im Wahllokal zwischen 40€ und 50€. Für einen Abend Stimmen auszuzählen ist das kein schlechter Verdienst.
• In Bedburg benötigt man noch 32 Wahlhelfer. Wenn du gerne die 30€ mitnehmen willst, die du an dem Abend bekommst, melde dich noch schnell an. Tipp: Nimmst du an der angebotenen Schulung teil, gibt es nochmal 20€ extra am Wahltag dazu.
• Für Pulheim gilt, dass nur noch neun Helfer gesucht werden. Möchtest du also doch noch gerne deinen Dienst an der Gesellschaft leisten, dann melde dich schnell bei der zuständigen Stelle. Im Wahllokal gibt es hier ebenfalls 40€ für die Helfer.

Ob du als Wahlhelfer teilnimmst oder nur berechtigter Wähler bist – wichtig ist auf jeden Fall, dass du dein Wahlrecht wahrnimmst und das Kreuz machst!